28. Mai 2014: Ein Energieeffizienzgesetz, das diesen Namen nicht verdient

 

Bis 5. Juni müsste es in Österreich ein Energieeffizienzgesetz geben. Die EU-Effizienzrichtlinie müsst bis dahin in nationales Recht umgesetzt sein. Aber das wird bei uns noch etwas dauern, denn dieses Energieeffizienzgesetz befindet sich erst in Begutachtung.  

 

Es handelt sich bereits um den zweiten Gesetzesentwurf, nachdem der erste am Parlament gescheitert ist. Man kann schon jetzt sagen, dass auch dieser Entwurf nicht die nötige Zustimmung im Parlament finden wird. Es wäre dieses Gesetz wegen seiner zu geringen Wirkung ohnehin wieder ein Rohrkrepierer geworden.

 

Das Energieeffizienzgesetz soll Strom-, Gas- und Ölkonzerne dazu verpflichten, ihre Kunden dazu zu bringen, effizienter mit Energie umzugehen und so den Verbrauch zu senken. Auch die Großunternehmen und der Bund werden in die Pflicht genommen: Sie müssen in die Steigerung der Energieeffizienz investieren.

 

1) Die Strom-, Gas- und Ölkonzerne werden dazu verpflichtet, dass sie von 2014 bis 2020 jährlich 0,6 % ihres Energieabsatzes einsparen, und zwar durch Aktionen wie Energieberatung oder Gerätetausch. Gelingt es ihnen nicht, dann müssen sie Strafe zahlen. Die Aktionen müssen nicht das eigene Unternehmen betreffen, sondern können sich auch auf den Absatz von Konkurrenten beziehen. So kann z. B. ein Stromversorger einen Eigenheimbesitzer durch Beratung befähigen, durch Effizienzmaßnahmen seinen Heizölverbrauch zu reduzieren.

 

Fragt sich nur, wie das funktionieren soll, wenn doch die Energieversorger kaum daran interessiert sind, weniger Energie zu verkaufen. So kommen von der Stromwirtschaft bereits ernste Warnungen vor „unrealistischen Zielen“, weil das Sparinteresse der Stromkunden angesichts der niedrigen Strompreise gering sei und sich einige Stromversorger wegen der Turbulenzen am Strommarkt selber in Schwierigkeiten befänden.

 

Da der Ölpreis relativ niedrig ist, hält sich auch bei den Brennstoffen das Interesse der Konsumenten, in Heizkosteneinsparung zu investieren, in Grenzen. Zudem ist zu erwarten, dass sich Energieversorger von der Verpflichtung loskaufen werden.

 

2) Auch die rund 1100 Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern werden in die Energieeffizienz-Pflicht genommen. Sie müssen systematisch und regelmäßig nach Energiesparmöglichkeiten suchen oder sich alle vier Jahre extern prüfen lassen. Wenn dies nicht nachweisbar ist, ist mit Strafe zu rechnen. Von besonders energieintensiven Betrieben kommt daher massiver Widerstand. Andererseits gibt es  Betriebe, in denen das Einsparungsinteresse wegen der relativ niedrigen Energiekosten eher gering ist. Und es besteht die Gefahr, dass sich so manche Betriebe loskaufen werden.

 

Schwere Mängel:

 

- Der Verkehrssektor ist überhaupt vom Energieeffizienzgesetz ausgenommen, was ein gewaltiges Versäumnis ist.

 

- Die Reduktion des österreichischen Energieverbrauchs ist gar nicht vorgesehen. Sondern es soll nur das Wachstum des Energieverbrauches durch Energieeffizienz verhindert werden. Das heißt, es soll erreicht werden, dass trotz Zunahme der beanspruchten Energiedienstleistungen und Dienstleistungen im motorisierten Verkehr der Energieverbrauch bis 2020 auf dem Niveau von 2005 stabil bleibt.

 

Die Energiewende verdient aber nur dann ihren Namen, wenn sie neben dem Umstieg auf erneuerbare Energien auch die Reduktion des österreichischen Energieeinsatzes mit einschließt. Denn aus erneuerbaren Energiequellen kann laut Studien bis 2050 nur erreicht werden, die Hälfte des heutigen Jahresenergieverbrauchs aufzubringen.

 

- Somit kann man ohne Übertreibung sagen, dass diesem Gesetzesentwurf der nötige Ernst fehlt. Er soll offensichtlich in erster Linie dazu dienen, etwas zu Papier zu bringen bzw. zu einem Gesetzesbeschluss zu kommen, der die EU-Kommission zufrieden stellen kann.

 

Die Energiewende bräuchte den Markt mit steuernder CO2-Abgabe

 

Energiewende heißt nicht nur Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen, sondern auch starke Reduktion des Einsatzes fossiler Energieträger, und zwar in Richtung Null. Deshalb wäre es verständlich, wenn Wirtschafts- und Energieminister Mitterlehner sich eines marktwirksamen Druckmittels bedienen würde, nämlich der Einführung einer CO2-Abgabe auf fossile Brenn- und Treibstoffe, aufkommensneutral, mit einer niedrigen Abgabe beginnend und in kleinen Schritten steigend, kombiniert mit einer deutlichen Sozialkomponente.

 

Denn der Emissionshandel funktioniert derzeit überhaupt nicht – bzw. nicht im Sinne des Klimaschutzes. Das aus Verbrennung fossiler Energieträger emittierte CO2 ist viel zu billig.