23. September 2009: Österreichische Mini-Ökostromförderung

 

Die Ökostromgesetz-Novelle, die am 23. September von den Regierungsparteien SPÖ/ÖVP und von der FPÖ im Parlament beschlossen wurde, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ein viel zu kleiner.

 

Vor allem wurde der Förderrahmen gegenüber dem früheren Gesetz nur von 17 Mio. Euro pro Jahr auf 21 Mio. Euro pro Jahr erweitert.

 

Außerdem wurde die Dauer der Einspeiseförderung lediglich von bisher 12 Jahren (11. und 12. Jahr degressiv) auf 13 Jahre verlängert. Nach Ablauf dieses Förderzeitraums erhält der Betreiber für die Stromeinspeisung nur mehr den Marktpreis. Selbst während des Förderzeitraums besteht Ungewissheit über den Einspeisetarif, denn der Wirtschaftsminister kann laut Gesetz den Einspeisetarif jährlich neu festlegen.

 

Da die Betreiber von Windanlagen, Biomasse-/Biogaskraftwerken und von Photovoltaikanlagen den Strom nicht zu Marktpreisen erzeugen können, wird ihnen der ins Netz eingespeiste Strom zu höheren Preisen (Einspeisetarife) abgenommen. Am teuersten ist Strom von Photovoltaikanlagen, daher ist hier die Einspeiseförderung pro kWh am höchsten. Dafür ist das Fördervolumen bei der Photovoltaik – wie bisher – bei 10 % (2,1 Mio. Euro pro Jahr) begrenzt; gefördert werden Anlagen über 5 kW (über 40 m2).

 

Den Ausgleich für die Einspeisetarife zahlen die Stromverbraucher mit dem Ökostromzuschlag. Diese Last tragen hauptsächlich die Haushalte, denn für die energieintensive Industrie gibt es bis zu einem bestimmten Grad Rückerstattungen. Das frühere Ökostromgesetz sah eine Höchstgrenze beim Ökostromzuschlag vor („Industrie-Deckelung“), mit der aber die EU aus Wettbewerbsgründen nicht einverstanden war.

 

Im Jahr 2008 wurde Ökostrom mit 252 Mio. Euro gefördert, wobei der Förderungsanteil für Biomasse/Biogas 54,87 % betrug, für Windenergie 16,2 %, für Photovoltaik 3,6 % und für anderen geförderten Ökostrom 0,28 %.

 

Investitionsförderungen statt Einspeiseförderungen gibt es für private, kleine Photovoltaik-Anlagen, d. h. für Anlagen bis 5 kW (bis 40 m2) und für Kleinwasserkraft-Anlagen (bis 1 MW). Für die Photovoltaik-Förderung stehen vom Klima- und Energiefonds nur 18 Mio. Euro zur Verfügung (Mehr zur Photovoltaik-Förderung des Klima- und Energiefonds siehe dort).

 

Man fragt sich, warum Strom aus erneuerbaren Energiequellen so mickrig gefördert wird, während man bei der Stützung der Banken und bei der PKW-Verschrottungsprämie gar nicht kleinlich war. Vor allem bei der Einspeiseförderung gab es massiven Widerstand von der Arbeiterkammer und von Konsumentenorganisationen, denn die Förderkosen tragen ja in erster Linie die Privathaushalte. Die Industrie, die ohnehin wieder geschont wird, lobbyiert heftig gegen jegliche Zusatzkosten auf ihren Energieverbrauchsrechnungen.

 

In Deutschland, wo es seit Jahren einen Boom an Strom aus Erneuerbaren gibt (auch bei der Photovoltaik!), zahlen Haushaltskunden nicht substantiell mehr als in Österreich. Ein Zeichen dafür, dass das österreichische System falsch aufgesetzt ist.

 

Österreich braucht endlich eine Ökostromförderung bzw. Investitionsförderungen ohne Deckelungen.

 

Nur so werden Investitionen erleichtert und kann Planungssicherheit geschaffen werden. Und nur so können EU-Vorgaben – 34 % erneuerbare Energie bis 2020 und 78 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen bis 2012 – erreicht werden.

 

Außerdem wäre eine großzügige Förderung einem Konjunkturpaket gleichzusetzen: jede Menge Arbeitsplätze und steigende Steuern und Sozialabgaben.

 

Wo lässt Du denken, liebe Bundesregierung?