29. Mai 2013: Das Energieeffizienzgesetz wäre mit 

massiven Schwachpunkten belastet gewesen

 

Das Positive: Die Atomstrom-Kennzeichnungspflicht kommt und soll auch für Pumpspeicherkraftwerke gelten.

 

Mindestens sieben Schwachpunkte hätte das Energieeffizienzgesetz enthalten.

 

Schwachpunkte des nicht beschlossenen Energieeffizienzgesetzes:

1)      Es fehlte ein übergeordnetes Ziel für die Reduktion des Energieeinsatzes in Österreich bis 2020 (die Abhängigkeit Österreichs von Öl- und Gasimporten wäre mit diesem Gesetz nicht reduziert worden).

2)      Der Verkehr wäre vom Energieeffizienzgesetz nicht erfasst worden.

3)      Firmen hätten sich relativ billig von verpflichtenden Energieeffizienz-Maßnahmen freikaufen können.

4)      Der Bund hätte sich für sich selbst umfangreiche Ausnahmen bei der Gebäudesanierung genehmigt.

5)      Förderungen für neue Ölheizungen oder fossile Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wären vorgesehen gewesen.

6)      In einem eigenen Gesetz war vorgesehen, dass Haushalte und Betriebe mit Millionenbeträgen fossile Gaskraftwerke unterstützen sollten.

7)      Bei der Bekämpfung von Energiearmut blieb man viel zu vage.

 

Insofern ist es kein Nachteil, dass es zu keiner Einigung über das Energieeffizienzgesetz kam. Das ändert aber nichts daran, dass ein solches Gesetz mit zielgerichteten Maßnahmen dringen notwendig ist, aber auch mit einer ökosozialen Steuerreform kombiniert werden soll.